29. April 2019

Das bestehende Reglement für die «Beiträge der Gemeinde Ebnat-Kappel an den Bau und Unterhalt von Gemeindestrassen» aus dem Jahre 1990 ist veraltet. Daher wurde als Ersatz ein neues Reglement ausgearbeitet. 

Inhaltlich wurden Formulierungen bei den Regelungen so präzisiert, dass die Handhabung eindeutig wird und damit eine Gleichbehandlung sichergestellt ist. Dies betrifft insbesondere die Beitragsleistungen der Politischen Gemeinde an den Bau und Unterhalt von Gemeindestrassen 3. Klasse, welche durch die Eigentümer oder Unterhaltspflichtigen finanziert werden müssen. 
Beiträge an die Schneeräumung dieser Strassen werden auch neu und einheitlich geregelt. Neu sollen Beiträge bei Strassenlängen ab 50 m ausgerichtet werden (bisher ab 150 m). Dafür werden nur noch Kostenanteile ausbezahlt und die Gemeinde übernimmt selber grundsätzlich keine Räumung mehr. Die Entschädigungen werden berechnet nach Laufmeter mit einem unterschiedlichen Ansatz je nach Höhenlage. 
Die Gemeinde soll zukünftig keine Fahrbewilligungen für das Befahren von privaten Strassen mehr erteilen, ausser für die Berechtigten im öffentlichen Interesse. Private Fahrbewilligungen und deren Handhabung liegen zukünftig im Ermessen der Eigentümer respektive der Unterhaltspflichtigen. 

Der Gemeinderat hat den Entwurf des Reglements gutgeheissen und die Durchführung einer Vernehmlassung beschlossen. Der Entwurf des Reglements kann bei Interesse auf der Webseite der Gemeinde Ebnat-Kappel eingesehen werden (siehe Dokument unten). Das Dokument wurde den bekannten Kontaktpersonen von Strassenkorporationen und anderen gemeinschaftlichen Strassenunternehmen zugesandt.

Rückmeldungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Reglements müssen bis zum 14. Juni 2019 schriftlich der Gemeindeverwaltung Ebnat-Kappel zuhanden Frau Michelle Brunner eingereicht werden.

Nach der Vernehmlassung werden die eingegangenen Rückmeldungen verarbeitet, bevor das Reglement genehmigt und dem fakultativen Referendum unterstellt wird. Für inhaltliche Fragen steht Ihnen der Bauverwalter Hans Looser per Mail unter bauverwaltung@ebnat-kappel.ch oder per Telefon 071 992 64 15 zur Verfügung.

Der Gemeinderat

Name
Reglement_fur_Beitrage_Bau_und_Unterhalt_Gemeindestrassen_-_Vernehmlassung.pdf Download 0 Reglement_fur_Beitrage_Bau_und_Unterhalt_Gemeindestrassen_-_Vernehmlassung.pdf