11. März 2019

PLANAUFLAGE

Der Gemeinderat Ebnat-Kappel hat am 10. Januar 2019 sowie der Gemeinderat Wattwil am 22. Januar 2019 den Baulininenplan Gerenbach gemäss Art. 23 ff. und Art. 34 ff. Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) genehmigt.

Sondernutzungplan Baulinienplan Gerenbach

Das Planverfahren ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Baulinienplan liegt nach Art. 41 PBG während dreissig Tagen, d.h. ab Montag, 11. März 2019, bis Dienstag, 9. April 2019, im Gemeindehaus Ebnat-Kappel und Wattwil zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Gemeinde Ebnat-Kappel koordiniert das Verfahren.

Schriftliche und begründete Einsprachen gegen den Baulinienplan können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ebnat-Kappel, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel eingereicht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 41 PBG mit Verweis auf Art. 45 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

Die Gemeinderäte Ebnat-Kappel und Wattwil