28. Februar 2018
PLANAUFLAGE

Der Gemeinderat hat am 22. Februar 2018 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan „Thurstrasse 2.029, 3.015 / Thurweg 5.014 / Lindeneggliweg 5.015“ 
Erweiterung Gemeindestrasse 2. Klasse, Aufhebung Gemeindestrasse 3. Klasse, Verlegung Gemeindeweg 1. Klasse, Anpassung Gemeindeweg 1. Klasse

Die politische Gemeinde Ebnat-Kappel beabsichtigt, die „Thurstrasse“, Gemeindestrasse 2./3. Klasse; 2.029, 3.015, zu erweitern bzw. aufzuheben, den „Thurauweg“, Gemeindeweg 1. Klasse; 5.014, zu verlegen und den „Lindeneggliweg“, Gemeindeweg 1. Klasse; 5.015, anzupassen.

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab Montag, 5. März 2018, bis Dienstag, 3. April 2018, im Gemeindehaus (Front Office) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen das Projekt und gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.

Der Gemeinderat