12. Februar 2018
Die Registrierung der Nutztierhaltung von Klauentieren (Kühe, Schweine), Equiden (Pferde, Esel), Hausgeflügel, Bienenbeständen und Aquakulturbetrieben (Fischhaltungen), ist in der eidgenössischen Tierseuchenverordnung vorgeschrieben. Die entsprechende landwirtschaftliche Strukturerhebung in der Gemeinde Ebnat-Kappel läuft vom 5. Februar bis 19. Februar 2018.

Für die Erhebung wurden alle registrierten Betriebe in der Gemeinde Ebnat-Kappel angeschrieben. Klein- und Kleinsthaltungen, insbesondere im Bereich Geflügel, sind dem Landwirtschaftsamt allerdings nur teilweise bekannt. Für den Fall des Auftretens einer hochansteckenden Tierseuche stellt diese nicht vollständige Erfassung ein Problem dar – in so einem Falle müssten innert nützlicher Frist die entsprechenden Tierhalter kontaktiert werden, damit sie angemessene Vorschriftsmassnahmen treffen können. Um die Registrierung ergänzen zu können, bittet das Landwirtschaftsamt alle noch nicht kontaktierten landwirtschaftlichen und privaten Tierhaltungen, sich bis 15. März 2018 zu melden. Dieser Aufruf richtet sich an die Halterinnen und Halter von Hausgeflügel ab einem Bestand von zehn Tieren respektive von nicht erfassten Klauentieren, Pferden oder Esel.

Das Erfassungsformular senden wir Ihnen gerne zu. Besten Dank für Ihre Mithilfe.

Landwirtschaftsamt Ebnat-Kappel, Hans Looser, Telefon 071 992 64 15, hans.looser@ebnat-kappel.ch