6. Dezember 2017
PLANAUFLAGE

Der Gemeinderat hat am 30. November 2017 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan „Industrie-/Bahnhofstrasse (2.056/1.031)“ 
Aufhebung Bahnweg (5.009)
Neuklassierung Gemeindeweg 1. Klasse/Wanderweg mit Kiesbelag

Die politische Gemeinde Ebnat-Kappel beabsichtigt, den „Bahnweg“, Gemeindeweg 1. Klasse; 5.009, Wanderweg mit Hartbelag, aufzuheben. 

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab Montag, 11. Dezember 2017, bis Dienstag, 9. Januar 2018, im Gemeindehaus (Front Office) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Der Teilstrassenplan „Industrie-/Bahnhofstrasse“, welcher am 30. Oktober 2014 vom Gemeinderat erlassen wurde, wird widerrufen.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen das Projekt und gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.

Der Gemeinderat