30. November 2016
Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel hat am 24. November 2016 gestützt auf Art. 3 und 23 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) den Nachtrag des Bestattungs- und Friedhofreglementes genehmigt.

Nachtrag zum Bestattungs- und Friedhofreglement

Referendumsfrist:
1. Dezember 2016 bis 9. Januar 2017

Öffentliche Auflage des Referendumsbegehrens:
Gemeindehaus, Front Office

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
200 gültige Unterschriften von in der Gemeinde Stimmberechtigten

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist schriftlich dem Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, einzureichen.

Gemeinderat Ebnat-Kappel