17. August 2016
Planauflage

Gemeinde Ebnat-Kappel - Der Gemeinderat hat am 11. August 2016 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan „Wierweg (5.016)“
Umklassierung Gemeindeweg 1. Klasse in Gemeindestrasse 3. Klasse

Die politische Gemeinde Ebnat-Kappel beabsichtigt, den Wierweg (Gemeindeweg 1. Klasse; 5.016) in eine Gemeindestrasse 3. Klasse umzuklassieren.

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab Montag, 22. August 2016, bis Dienstag, 20. September 2016, im Gemeindehaus (Front Office) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen das Projekt und gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.

Gemeinderat Ebnat-Kappel