16. März 2016
Die Gemeinde Ebnat-Kappel überarbeitet die bestehenden Schutzbestimmungen in Zonenplan, Baureglement und Schutzverordnung und lässt unter anderem zu diesem Zweck für die Bereiche Ortsbild- und Kulturobjektschutz sowie Natur- und Landschaftsschutz neue Inventare erarbeiten.

Die bestehenden Schutzbestimmungen basieren auf Inventaren aus den Jahren 1977 (Bereich Ortsbild- und Kulturobjektschutz) und 1997/1998 (Bereich Natur- und Landschaftsschutz). Da im Bereich des Schutzes heute verschiedene neue Anforderungen zu erfüllen sind, hat der Gemeinderat Ebnat-Kappel beschlossen, die Überarbeitung der Schutzverordnung mit einer Neubeurteilung der Schutzgegenstände an die Hand zu nehmen.

Mit der Überarbeitung beauftragt wurden für den Bereich Ortsbild- und Kulturobjektschutz das Planungsbüro ERR Raumplaner AG, St. Gallen / Herisau und für den Bereich Natur- und Landschaftsschutz die SCHERRER Ingenieurbüro AG, Nesslau. Mitarbeiter dieser Büros werden im Verlaufe der Sommermonate 2016 und 2017 die bestehenden Schutzgegenstände auf dem Gemeindegebiet von Ebnat-Kappel überprüfen. Im Bereich des Ortsbild- und Kulturobjektschutzes ist im Rahmen der Inventarisierung auch eine Aussage zu möglichen weiteren Schutzgegenständen zu machen. Im Gegenzug erlaubt die Neuinventarisierung eine aktualisierte Beurteilung der bisherigen Schutzobjekte. Im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes werden Schutzobjekte in ihrer Ausdehnung und Qualität überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Sie werden den aktuellen Anforderungen an Geodaten entsprechend aufbereitet und zur Verfügung gestellt.

Die Arbeiten der beauftragten Büros werden durch eine Arbeitsgruppe mit Gemeindevertretern begleitet. Von den bisherigen Schutzgegenständen direkt betroffene Grundeigentümer werden separat angeschrieben. Nach dem Abschluss der Inventarisierung werden die Resultate der Öffentlichkeit präsentiert. Auf den Inventaren aufbauend wird in der Folge die neue Schutzverordnung mit den entsprechenden Schutzbestimmungen erarbeitet und dem Rechtsverfahren unterstellt.