16. März 2016
Die Einreichefrist für die individuelle Prämienverbilligung 2016 läuft nur noch bis zum 31. März 2016. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2016 massgebend.

Auf der Homepage der SVA St. Gallen (www.svasg.ch) oder der Gemeinde Ebnat-Kappel (www.ebnat-kappel.ch) kann das Formular heruntergeladen werden. Bei der AHV-Zweigstelle kann man das Formular ebenfalls beziehen.

Bei Fragen steht die AHV-Zweigstelle unter der Telefonnummer 071 992 64 13 gerne zur Verfügung.