4. Dezember 2015
REFERENDUMSVORLAGE
(fakultatives Referendum, gemäss Art. 23 und Art. 73 des Gemeindegesetzes
und Art. 16 der Gemeindeordnung)

Gegenstand:
Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulräumen sowie Aussenanlagen durch Dritte 
inkl. Gebührentarif

Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel hat am 26. November 2015 gestützt auf Art. 3 und 23 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) das Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulräumen sowie Aussenanlagen durch Dritte genehmigt.

Referendumsfrist:
4. Dezember 2015 bis 12. Januar 2016

Öffentliche Auflage des Referendumsbegehrens:
Gemeindehaus, Front Office

Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
200 gültige Unterschriften von in der Gemeinde Stimmberechtigten

Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist schriftlich dem Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, einzureichen.

9642 Ebnat-Kappel, 4. Dezember 2015

Der Gemeinderat
Name
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