Inserat: Referendumsvorlage Benützungsreglement Räume und Anlagen
(fakultatives Referendum, gemäss Art. 23 und Art. 73 des Gemeindegesetzes und Art. 16 der Gemeindeordnung)
Gegenstand:
Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulräumen sowie Aussenanlagen durch Dritte
inkl. Gebührentarif
Der Gemeinderat der politischen Gemeinde Ebnat-Kappel hat am 26. November 2015 gestützt auf Art. 3 und 23 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) das Reglement über die Benützung von Gemeinde- und Schulräumen sowie Aussenanlagen durch Dritte genehmigt.
Referendumsfrist:
4. Dezember 2015 bis 12. Januar 2016
Öffentliche Auflage des Referendumsbegehrens:
Gemeindehaus, Front Office
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
200 gültige Unterschriften von in der Gemeinde Stimmberechtigten
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist schriftlich dem Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, einzureichen.
9642 Ebnat-Kappel, 4. Dezember 2015
Der Gemeinderat
Name | |||
---|---|---|---|
Benutzungsreglement_Raume_und_Anlagen.pdf | Download | 0 | Benutzungsreglement_Raume_und_Anlagen.pdf |