6. November 2015
PLANAUFLAGE

Der Gemeinderat hat am 29. Oktober 2015 in Anwendung von Art. 29 ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) erlassen:

Teilzonenplan Gill

Im Sinne von Art. 29 Abs. 1 BauG liegt der Teilzonenplan Wier während dreissig Tagen, vom 9. November bis 8. Dezember 2015, im Gemeindehaus (Front Office) öffentlich auf.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilzonenplan Gill beim Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [sGS 951.1]). Allfällige Einsprachen haben einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten.

9642 Ebnat-Kappel, 3. November 2015

Der Gemeinderat
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