15. Juli 2015
Aufgrund der Änderung des Raumplanungsgesetzes (RPG) und der Raumplanungsverordnung (RPV) per 1. Mai 2014 können Solar- und Photovoltaikanlagen bewilligungsfrei erstellt werden, sofern sie folgende Bedingungen dafür erfüllen: die Dachfläche darf im rechten Winkel nicht um mehr als 20 cm überragt sein, die Anlage darf nicht über die Dachfläche hinausragen, sie muss nach dem Stand der Technik reflexionsarm ausgeführt werden und muss als kompakte Fläche zusammenhängen. Die Bau- und Liegenschaftsverwaltung erfasst die Baugesuche im Meldeverfahren und verlangt Gebühren in der Höhe von Fr. 150.00 pro Bauprojekt.

Seit 1. Januar 2015 ist das Obertoggenburg eine Energiestadt, zu welcher die Gemeinde Ebnat-Kappel auch gehört. Der Gemeinderat erlässt ab sofort die Gebühren für die Bewilligungen von Solar- und Photovoltaikanlagen, um den Bau von solchen Anlagen zu fördern.