8. Mai 2015
Öffentliche Planauflage

Der Gemeinderat hat am 30. April 2015 gestützt auf Art. 21 ff. des kantonalen Wasserbaugesetzes (sGS 734.1; abgekürzt WBG) genehmigt:

Offenlegung Morgabächli mit Beitragsplan

Der Gemeinderat hat am 30. April 2015 in Anwendung Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) erlassen:

Teilstrassenplan Howart - Bergliweg (Umlegung)


Das Planverfahren nach Wasserbaugesetz und Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Die Projektunterlagen (Bauprojekt), der Beitragsplan und der Teilstrassenplan Howart – Bergliweg liegen während dreissig Tagen, vom 11. Mai 2015 bis 9. Juni 2015, im Gemeindehaus (Front Office) öffentlich auf.

Rechtsmittel:
Einsprachen gegen das Projekt, den Beitragsplan und den Teilstrassenplan sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Gemeinderat Ebnat-Kappel, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel, einzureichen. Die Einsprache hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

9642 Ebnat-Kappel, 5. Mai 2015
Der Gemeinderat