1. April 2015
In der Amtlichen Vermessung wird das über 110-jährige bestehende Koordinatennetz durch einen neuen, genaueren Bezugsrahmen LV95 (Landesvermessung 95) abgelöst. Damit wird eine Vorgabe des Bundes umgesetzt.

Die Umstellung auf den Bezugsrahmen LV95 bedingt eine neue Flächenberechnung der Grundstücke. Die Grundstücke erfahren dadurch keine materielle Änderung, die Grundstücksflächen können hingegen leichte Veränderungen erfahren. Die Eigentumsgrenzen selbst erfahren dadurch keine Änderungen. Das Grundbuchamt Ebnat-Kappel hat die veränderten Flächen aufgrund der vorerwähnten Umstellung im Grundbuch nachgeführt und wird den betroffenen Grundeigentümern in den nächsten Tagen eine Anzeige zusammen mit dem aktualisierten Liegenschaftsbeschrieb zukommen lassen.

Gegen die Flächenänderungen bestehen keine Einsprachemöglichkeiten (vgl. Verordnung zum Gesetz über die amtliche Vermessung sGS 914.71, Art. 17 Abs. 3).