Neu ab 2015: Liste der betriebenen Prämienzahler
Der Eintrag auf der Liste wird gelöscht:
– mit dem Eintritt in die finanzielle Sozialhilfe
– mit der Ausrichtung von Ergänzungsleistungen
– mit der Meldung des Versicherers über die Begleichung sämtlicher Prämien
– mit der Bezahlung von 85 Prozent eines auf den Krankenversicherer ausgestellten Verlustscheins durch den Kanton St.Gallen, sofern keine weiteren Forderungen mehr bestehen.
Für Fragen zur Leistungssistierung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Krankenversicherer.