27. Juni 2022

Fakultatives Referendum Reglement über die Abgaben für die Verlegung von Leitungen in Gemeindestrassen

Seit dem Jahr 2018 unterstützen die Gemeinden Nesslau, Wildhaus-Alt St. Johann und Ebnat-Kappel Massnahmen für die Energieeffizienz und erneuerbare Energien aus dem gemeinsamen Energiefonds. Hausbesitzerinnen oder Hausbesitzern in diesen Gemeinden profitieren von unterschiedlichen Förderbeiträgen. Der Fonds wird bis anhin aus jährlichen Einlagen der politischen Gemeinden geäufnet. Für das Jahr 2022 hat die Gemeinde Ebnat-Kappel einen Beitrag von Fr. 125'000.– aus dem allgemeinen Gemeindehaushalt geleistet. Neu soll der Energiefonds mittels einer Abgabe für die Nutzung des öffentlichen Grunds durch Strom- und Gasleitungen finanziert werden.

Für diese Sondernutzung des öffentlichen Grundes wird von den Strom- und Gasversorgungsunternehmen eine Abgabe erhoben. Im Reglement werden die Höchstwerte der Nutzungsabgabe festgelegt. Diese betragen für Niederspannung maximal 0.5 Rp./kWh, für Mittelspannung maximal 0.3 Rp./kWh und für Gas maximal 0.4 Rp./kWh. Die Abgaben werden durch die Stromversorgungsunternehmen und die Gasversorgerin von den Kunden erhoben und im Folgejahr der politischen Gemeinde überwiesen. Die Höhe der Beiträge im Rahmen der Maximalansätze werden mittels Beschluss des Gemeinderates festgelegt. Der Gemeinderat beabsichtigt, die Ansätze ab 1. Januar 2023 wie folgt festzulegen: Niederspannung 0.4 Rp./kWh, Mittelspannung 0.2 Rp./kWh und Gas 0.3 Rp./kWh. Da die Abgaben der Gemeinde durch die Energieversorgungsunternehmen erst im Folgejahr und somit erstmals im Jahr 2024 überwiesen werden, wird der Gemeinderat für das Jahr 2023 eine erneute Einlage in den Energiefonds in der Höhe von Fr. 125'000.– vorsehen.

Der Gemeinderat ist überzeugt, mit dieser neuen Abgabe den Energiefonds zu stärken und damit Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer mit Förderbeiträgen für die Steigerung der Energieeffizienz sowie der erneuerbaren Energien unterstützen zu können. Das Reglement kann auf der Website www.ebnat-kappel.ch eingesehen werden und untersteht vom 29. Juni 2022 bis 8. August 2022 dem fakultativen Referendum.

DER GEMEINDERAT

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Reglement_Energieabgabe._Stand_Auflage_28.06.2022.pdf Download 1 Reglement_Energieabgabe._Stand_Auflage_28.06.2022.pdf