7. Juli 2021

Der Gemeinderat hat am 24. Juni 2021 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan Rosenstrasse

Im Zusammenhang mit dem Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle ist eine klassierte Erschliessungsstrasse notwendig.

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab Mittwoch, 7. Juli bis Donnerstag, 5. August 2021 im Gemeindehaus (Eingangsbereich) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen das Strassenbauprojekt und den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.

Der Gemeinderat

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