8. Juli 2021

Der Gemeinderat hat am 10. Juni 2021 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan Büelstrasse  

Im Zusammenhang mit der Erstellung von sieben Einfamilienhäusern soll auch eine neue Erschliessungsstrasse gebaut werden.

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab Donnerstag, 8. Juli bis Freitag, 6. August 2021 im Gemeindehaus (Eingangsbereich) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen das Strassenbauprojekt und den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.

Der Gemeinderat

Name
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