19. Oktober 2020

Der Bundesrat hat an einer ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. 

Unter anderem gilt ab Montag, 19. Oktober 2020, eine schweizweite Maskentragepflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dazu zählt auch das Gemeindehaus. Die Gemeindeverwaltung bittet daher alle Kundinnen und Kunden, die im Gemeindehaus persönlich vorbeikommen, eine Maske zu tragen.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit BAG.