16. Oktober 2020

Betreibungsamt Ebnat-Kappel – Betreibung Nr. 19‘000‘293

Schuldnerin und Pfandeigentümerin
Strixner Barbara, Bachstrasse 47a, 9642 Ebnat-Kappel

Steigerungstag
Freitag, 29. Januar 2021, 14.00 Uhr (aufgrund der Covid-19-Situation bitten wir um telefonische Anmeldung)

Steigerungslokal
Aula Schulhaus Wier, Hüslibergstrasse 2, 9642 Ebnat-Kappel

Ende der Eingabefrist
2. November 2020

Auflage der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis auf dem Büro des Betreibungsamtes Ebnat-Kappel vom 23. November 2020 bis und mit 2. Dezember 2020 (nur nach Voranmeldung beim Betreibungsamt Ebnat-Kappel, Tel. 071 992 64 18).

Im Grundbuch Ebnat-Kappel:

A) Stockwerkeigentum Nr. S10056, Bachstrasse 47a, 9642 Ebnat-Kappel, 176/1000 Miteigentum an Grundstück Nr. 1606, Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmerwohnung Nr. 3 im 1. Obergeschoss links, Abstellraum Nr. 3 im Untergeschoss, laut Begründungserklärung und Aufteilungsplan, Beleg 592/1984

B) Stockwerkeigentum Nr. S10061, Bachstrasse 47a, 9642 Ebnat-Kappel, 10/100 Miteigentum an Grundstück Nr. 1606, Sonderrecht an Garage Nr. 8 im Untergeschoss, laut Begründungserklärung und Aufteilungsplan, Beleg 592/1984

Rechtskräftige, betreibungsamtliche Schätzung vom 29. November 2019, CHF 260'000.00

Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuchauszug

Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. Rang.

Besichtigung der Steigerungsobjekte
Freitag, 8. Januar 2021, 14.00 Uhr vor Ort (nur nach Voranmeldung beim Betreibungsamt Ebnat-Kappel, Tel. 071 992 64 18)

Anzahlung
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Anzahlung von CHF 40‘000.00 (in bar oder mittels Bankcheck einer Inlandbank, ausgestellt an die Order des Betreibungsamtes Ebnat-Kappel – keine Privatchecks) zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 28. Februar 2021 zahlbar.

Im Weiteren wird auf Art. 126, 133 bis 143 SchKG und die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (SR 281.42) verwiesen. Pfandgläubiger und Dienstbarkeitsberechtigte werden auf die Aufforderung zur Anmeldung ihrer Rechte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 12. Oktober 2020 aufmerksam gemacht. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG – SR 211.412.41) vom 16.12.1983 und deren Änderungen, sowie die dazugehörende Verordnung (BewV – SR 211.412.411) vom 01.10.1984 und deren Änderungen verwiesen. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Betreibungsamt Ebnat-Kappel