19. Mai 2023

Aufgrund bestehender Bauabsichten auf den Grundstücken Nr. 43 und 360 hat der Gemeinderat am Eschbach mittels Sondernutzungsplan den Gewässerraum auf dem Abschnitt Umfahrung bis Badistrasse festgelegt. Im Gewässerraum dürfen nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen erstellt werden (Art. 41c Abs. 1 GSchV [SR 814.201]).

Der Entwurf des Sondernutzungsplans Baulinien Gewässerraum Eschbach wurde Ende 2022 zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt. Die eingegangenen Mitwirkungseingaben wurden zwischenzeitlich behandelt und beantwortet.

Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan Gewässerraum Eschbach (Abschnitt Umfahrungs- bis Badistrasse) genehmigt. Der Sondernutzungsplan wird nun öffentlich aufgelegt.

Öffentliche Planauflage – Sondernutzungsplan

Geschützt auf Art. 41 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) wird der Sondernutzungsplan für die Festlegung des Gewässerraums am Eschbach auf dem Abschnitt Umfahrung bis Badistrasse öffentlich aufgelegt:

Sondernutzungsplan Gewässerraum Eschbach Abschnitt Umfahrung bis Badistrasse

Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan am 11. Mai 2023 erlassen. Der Planerlass liegt vom 19. Mai 2023 bis 19. Juni 2023 auf der Gemeindeverwaltung, Bau und Infrastruktur, Büro 13, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Zudem können die Unterlagen unter www.ebnat-kappel.ch eingesehen werden.

Einsprachen gegen den Sondernutzungsplan sind innert der Frist schriftlich beim Gemeinderat Ebnat-Kappel, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel einzureichen. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.

 

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