Öffentliche Auflage Sondernutzungsplan und Wasserbauprojekt Churzebach
Der Neubau Pflegeheim Wier wird über die neue Churzebachstrasse ab der Hüslibergstrasse erschlossen. Zusammen mit dem Bau der neuen Strasse wird auch der Churzebach, der von der Strasse gequert wird, offengelegt. Die Bevölkerung und die Anstösser wurden im Rahmen der öffentlichen Auflage des Teilstrassenplans Churzebachstrasse im Jahr 2020 über das Vorprojekt des Bachprojekts informiert. Dabei wurde festgestellt, dass das Bachprojekt erweitert werden soll, so dass der Churzebach bis zur Umfahrungsstrasse vollständig offen verlaufen kann.
Der Gemeinderat hat das Wasserbauprojekt und den Sondernutzungsplan erlassen. Die Auflage des Wasserbauprojekts erfolgt nun gleichzeitig mit der Festlegung des Gewässerraums durch den Sondernutzungsplan auf diesem Abschnitt. Der Sondernutzungsplan Gewässerraum Churzebach wurde durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) des Kantons St.Gallen vorgeprüft. Die Erkenntnisse aus der Vorprüfung wurden beim vorliegenden Projekt berücksichtigt. Das Wasserbauprojekt wurde durch die Brunner Landschaftsarchitekten GmbH, St. Gallen erstellt. Der Baulinienplan Gewässerraum wurde durch die ERR Raumplaner AG, St. Gallen erstellt.
Es ist vorgesehen, dass der untere Abschnitt des Gewässers zusammen mit der Fertigstellung der Umgebung des Neubaus Pflegeheim Wier erstellt wird. Die Ausführung des oberen Abschnitts ist in den nächsten Jahren geplant.
Öffentliche Planauflage – Sondernutzungsplan und Wasserbauprojekt Geschützt auf Art. 41 Planungs- und Baugesetz (sGS 731.1; abgekürzt PBG) und Art. 21 ff. Wasserbaugesetz (sGS 734.1; abgekürzt WBG) werden der Sondernutzungsplan mit dem Wasserbauprojekt Churzebach öffentlich aufgelegt: Sondernutzungsplan Gewässerraum Churzebach (Abschnitt km 0.050-0.200) Der Gemeinderat hat den Sondernutzungsplan und das Wasserbauprojekt am 11. Mai 2023 erlassen. Die Planerlasse liegen vom 19. Mai 2023 bis 19. Juni 2023 auf der Gemeindeverwaltung, Bau und Infrastruktur, Büro 13, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Zudem können die Unterlagen unter www.ebnat-kappel.ch eingesehen werden. Einsprachen gegen den Sondernutzungsplan und das Wasserbauprojekt sind innert der Frist schriftlich beim Gemeinderat Ebnat-Kappel, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel einzureichen. Zur Einsprache berechtigt ist, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse hat. Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. |
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