In dringenden Situationen, namentlich, wenn

  • die Frist von 10 Arbeitstagen für die Erlangung eines ordentlichen Passes nicht mehr ausreicht,
     
  • Sie einen gültigen Ausweis nicht vorlegen können (z. B. weil er Ihnen unmittelbar vor der Abreise abhanden gekommen ist)
     
  • ein gültiger Ausweis den Anforderungen des Ziellandes nicht genügt,
     


kann Ihnen die kantonale Ausweisstelle (071 229 36 31) mit der Ausstellung eines provisorischen Passes helfen. Ein solcher wird für die Dauer Ihres geplanten Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate ausgestellt.

Die Notpassstellen in den Flughäfen Zürich-Kloten, Genève-Cointrin, Basel-Mühlhausen und Lugano-Agno können in einem begründeten Notfall einen provisorischen Pass ausstellen, wenn sich die beantragende Person ausweisen kann, Schweizer Bürgerrecht, persönliche Daten und Identität festgestellt werden können und kein Hinderungsgrund für die Ausstellung eines Ausweises vorliegt.

Für Reisen in und durch die USA ist der provisorische Pass nicht gültig.

Der provisorische Pass muss bei der Einreise in die Schweiz zurückgegeben werden. In der Regel wird er schon am Flughafen eingezogen. Die für den provisorischen Pass bezahlte Gebühr wird bei der Ausstellung eines ordentlichen Ausweises nicht angerechnet.

Gültigkeitsdauer
Dauer des Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate

Gebühren
Provisorischer Pass für Erwachsene oder Kinder und Jugendliche Fr. 100.00

Weitere Informationen unter:
www.migrationsamt.sg.ch
www.schweizerpass.ch

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