Unter anderem dank der periodischen Kontrolle der Feuerungsanlagen hat die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten Jahren abgenommen. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften überprüft unsere Feuerungskontrolle alle zwei Jahre, ob die Emissionsvorschriften der Feuerungsanlagen eingehalten sind. Ist dies nicht der Fall, ist eine Einregulierung und nötigenfalls auch eine Sanierung der Heizung erforderlich. Unser Feuerungskontrolleur berät Hauseigentümerinnen und -eigentümer als neutrale Fachperson, wie bei Problemen zweckmässig vorgegangen werden kann.

Emissionsbegrenzung, Messpflicht Holzfeuerungen bis 70kW
Aufgrund der Änderungen der Luftreinhalteverordnung durch den Bund per 1. Juni 2018 müssen Holzheizungen unter 70 kW Leistung strengere Vorschriften einhalten. Zudem müssen zwingend periodische Messungen durchgeführt werden, gleichermassen wie bereits bei Öl- und Gasfeuerungen.
Der Gemeinderat hat am 29. Februar 2024 die Überwachung der neuen Messpflicht bei Holzheizungen unter 70 kW Leistung an die bestehende Fachstelle Feuerungskontrolle, Guido Alpiger, Ebnat-Kappel übertragen. Ebenso wurde die sofortige Umsetzung sämtlicher neuen Auflagen und Massnahmen beschlossen.

Messpflicht für neue und bestehende Holz-Zentralheizungen unter 70 kW
Für diese Leistungskategorie ist neu eine periodische Messung nötig. Bislang war dies nur bei Grossanlagen über 70 kW der Fall. Beim Heizen mit naturbelassenem Holz mit einer Zentralheizung muss alle vier Jahre eine Kontrollmessung durch den Feuerungskontrolleur oder eine zugelassene Messfirma erfolgen. Die Kosten gehen zu Lasten des Anlagebetreibers. Die Kontrollmessung ist auch nach Installation einer Neuanlage erforderlich. Betroffen sind Zentralholzheizkessel mit Wasser als Wärmeverteilung. Einzelöfen und Cheminées sind von den Neuerungen nicht betroffen.

Umsetzung aktuelle Luftreinhalteverordnung
Mit den betroffenen Holzheizungsbetreibern wird der Kaminfeger Guido Alpiger respektive seine Mitarbeitenden direkt Kontakt aufnehmen und einen Messtermin vereinbaren. Die Messung im Standardfall wird für pauschal Fr. 308.10 (inkl. MWST) angeboten.
Auf Wunsch kann der Anlagebetreiber auch eine andere zugelassene Messfirma beauftragen. In diesem Fall ist vorgängig die Gemeinde zu kontaktieren um die Zulassung dieser Person zu prüfen und das nötige Rapportwesen an die Fachstelle Feuerungskontrolle zu vereinbaren.

Über nähere Einzelheiten erteilen wir gerne Auskunft.

Alpiger Guido, Kaminfegermeister