Die Amtsnotariate erfüllen einerseits hoheitliche, kantonale Aufgaben im Bereich des Erbrechts. So stellen die Amtsnotariate z.B. Erbbescheinigung und Testamentseröffnungen aus, ordnen Sicherungsmassnahmen an und nehmen Erbteilungen vor. Diese Dienstleistungen können ausschliesslich von den Amtsnotariaten erbracht werden und es bestehen zwischen den Amtsnotariaten in diesen Bereichen feste Gebietszuteilungen.

Andererseits sind die Amtsnotariate des Kantons St. Gallen zuständig für die Errichtung öffentlicher Urkunden in den Bereichen Ehegüter- und Erbrecht sowie Stiftungs- und Gesellschaftsrecht. Ausserdem nehmen die Amtsnotariate amtliche Beglaubigungen und Bürgschaften vor. Neben den Amtsnotariaten können diese öffentlichen Beurkundungsaufgaben im Kanton St. Gallen auch von Amtspersonen (Rechtsanwälte und Rechtsagenten) und anderen Amtsstellen (Handelsregisteramt, Grundbuchverwalter etc.) wahrgenommen werden. Interessierte Personen können somit für öffentliche Beurkundungen die Urkundsperson frei wählen. Zwischen den Amtsnotariaten bestehen in diesen Bereichen keine festen Gebietszuteilungen.

Die Amtsnotariate sind kantonale Stellen. Die Amtsnotare und die übrigen Mitarbeiter werden entsprechend vom Kanton angestellt und entlöhnt.

Die Amtsnotariate erheben für ihre Amtshandlungen Gebühren (siehe Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung), welche in die Staatskasse fallen.
Das Amtsnotariat Wil-Toggenburg ist zuständig für folgende Gemeinden:
Bütschwil-GanterschwilDegersheimEbnat-Kappel
FlawilHembergJonschwil
KirchbergLichtensteigLütisburg
MosnangNeckertalNesslau
NiederbürenNiederhelfenschwilOberbüren
OberhelfenschwilOberuzwilUzwil
WattwilWilWildhaus-Alt St. Johann
Zuzwil  

Kontakt

Regional: Amtsnotariat Wil-Toggenburg
Lerchenfeldstrasse 11
9500 Wil

Tel. 058 229 76 30
Fax 058 229 76 29
info.anwi@sg.ch

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Öffnungszeiten

MO - FR 08.00 - 11.30 und 14.00 - 17.00 Uhr
Amtsnotariat Wil
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