19. September 2019
Planvorlage der Schweizerischen Südostbahn AG betreffend Umbau Fahrleitungsanlage Bahnhof Ebnat-Kappel

Gemeinde/n
Ebnat-Kappel

Gesuchstellerin
Schweizerische Südostbahn AG, Geschäftsbereich Infrastruktur, Bahnhofplatz 1a, 9001 St.Gallen

Gegenstand
Umbau von N-Fahrleitung auf R-Fahrleitung zwischen km 24.500 – km 0.350 im Bahnhof Ebnat-Kappel einschliesslich Versetzung Fahrleitungsmastfundeamente.
Für Detailinformationen wird auf die öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegten Planunterlagen verwiesen.

Verfahren
Das Verfahren richtet sich nach dem Eisenbahngesetz (Art. 18 ff. EBG; SR 742.101), der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für Eisenbahnanlagen (VPVE; SR 742.142.1) und nach dem Bundesgesetz über die Enteignung (EntG; SR 711). Leitbehörde für das Verfahren ist das Bundesamt für Verkehr (BAV).

Öffentliche Auflage
Die Planunterlagen können vom 20. September 2019 bis 21. Oktober 2019 während der ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel eingesehen werden.

Aussteckung
Die durch das geplante Werk bewirkten Veränderungen werden während der Auflagefrist im Gelände ausgesteckt und die Hochbauten werden profiliert.

Einsprachen
Einsprache kann erheben, wer nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG; SR 172.101) und dem EntG Partei ist. Einsprachen müssen schriftlich und im Doppel innert der Auflagefrist (Datum der Postaufgabe) beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Bewilligungen II, 3003 Bern eingereicht werden. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen (vgl. Art. 18f Abs. 2 EBG in Verbindung mit Art. 35 - 37 EntG). Für nachträgliche Forderungen gilt Art. 41 EntG. Einwände betreffend die Aussteckung sind sofort, jedenfalls aber vor Ablauf der Auflagefrist beim BAV vorzubringen.

Bern, September 2019
Bundesamt für Verkehr, 3003 Bern