19. Juni 2019

PLANAUFLAGE

Der Gemeinderat hat am 29. Mai 2019 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan Müslistrasse  
Teilumklassierung Müslistrasse 3099, Gemeindestrasse 3. Klasse in Müslistrasse 2077, Gemeindestrasse 2. Klasse

Die Politische Gemeinde Ebnat-Kappel beabsichtigt einen Teil der Müslistrasse, Gemeindestrasse 3. Klasse in eine Gemeindestrasse 2. Klasse umzuklassieren.

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab Donnerstag, 20. Juni 2019, bis Freitag, 19. Juli 2019, im Gemeindehaus (Front Office) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel Einsprache erheben (Art. 45 StrG und Art. 45 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.

Der Gemeinderat