6. März 2019

PLANAUFLAGE

Der Gemeinderat hat am 28. Februar 2019 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan Schuflen-Bürzelweg
Teilaufhebung Schuflen-Bürzelweg 7066
Umlegung und Einteilung Schuflen-Bürzelweg als Gemeindestrasse 3. Klasse
Korrektur Wintersberg-Bürzelweg 3050
Korrektur Bürzelweg 7067

Die Politische Gemeinde Ebnat-Kappel beabsichtigt auf Antrag der Grundeigentümer der ständig bewohnten Häusern den Schuflen-Bürzelweg 7066 teilweise aufzuheben und als Gemeindestrasse 3. Klasse mit veränderter Linienführung neu zu bauen und zu klassieren. Ebenfalls soll die Linienführung der Klassierung des Wintersberg-Bürzelweg 3050 und des Bürzelwegs 7067 korrigiert werden.

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab Montag, 11. März 2019 bis Dienstag, 9. April 2019 im Gemeindehaus (Front Office) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen das Bauprojekt und den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.

Der Gemeinderat