29. März 2021

Betreibungsamt Ebnat-Kappel – Betreibung Nr. 19‘000‘293

Schuldnerin und Pfandeigentümerin
Strixner Barbara, Hauptstrasse 91, D-76571 Gaggenau

Steigerungstag
Donnerstag, 20. Mai 2021, 14.00 Uhr (aufgrund der Covid-19-Situation bitten wir um telefonische Anmeldung)

Steigerungslokal
Aula Schulhaus Wier, Hüslibergstrasse 2, 9642 Ebnat-Kappel

Ende der Eingabefrist
12. April 2021

Auflage der Steigerungsbedingungen und Lastenverzeichnis im Büro des Betreibungsamtes Ebnat-Kappel vom 19. April 2021 bis 28. April 2021 (nur nach Voranmeldung beim Betreibungsamt Ebnat-Kappel, Tel. 071 992 64 18).

Im Grundbuch Ebnat-Kappel:

A) Stockwerkeigentum Nr. S10056, Bachstrasse 47a, 9642 Ebnat-Kappel, 176/1000 Miteigentum an Grundstück Nr. 1606, Sonderrecht an der 3 1/2-Zimmerwohnung Nr. 3 im 1. Obergeschoss links, Abstellraum Nr. 3 im Untergeschoss, laut Begründungserklärung und Aufteilungsplan, Beleg 592/1984

B) Stockwerkeigentum Nr. S10061, Bachstrasse 47a, 9642 Ebnat-Kappel, 10/1000 Miteigentum an Grundstück Nr. 1606, Sonderrecht an Garage Nr. 8 im Untergeschoss, laut Begründungserklärung und Aufteilungsplan, Beleg 592/1984

Rechtskräftige, betreibungsamtliche Schätzung vom 29. November 2019, CHF 260'000.00

Anmerkungen, Vormerkungen, Dienstbarkeiten und Grundlasten gemäss Grundbuchauszug

Die Verwertung wird verlangt infolge Betreibung des Pfandgläubigers im 1. Rang.

Besichtigung der Steigerungsobjekte
nach Voranmeldung beim Betreibungsamt Ebnat-Kappel, Tel. 071 992 64 18, erneut möglich

Anzahlung
Der Ersteigerer hat unmittelbar vor dem Zuschlag auf Anrechnung am Kaufpreis eine Anzahlung von CHF 40‘000.00 (in bar oder mittels Bankcheck einer Inlandbank, ausgestellt an die Order des Betreibungsamtes Ebnat-Kappel – keine Privatchecks) zu leisten. Der Restbetrag ist bis spätestens 30. Juni 2021 zahlbar.

Im Weiteren wird auf Art. 126, 133 bis 143 SchKG und die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung des Bundesgerichtes über die Zwangsverwertung von Grundstücken (SR 281.42) verwiesen. Pfandgläubiger und Dienstbarkeitsberechtigte werden auf die Aufforderung zur Anmeldung ihrer Rechte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) vom 12. Oktober 2020 aufmerksam gemacht. Es wird ausdrücklich auf das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG – SR 211.412.41) vom 16.12.1983 und deren Änderungen, sowie die dazugehörende Verordnung (BewV – SR 211.412.411) vom 01.10.1984 und deren Änderungen verwiesen. Im Falle der Auslösung fällt die Steigerung dahin. Es können keine Entschädigungsansprüche berücksichtigt werden. Im Übrigen wird auf die Steigerungsbedingungen verwiesen.

Betreibungsamt Ebnat-Kappel

Name
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Lastenverzeichnis_Form._7107_Strixner_Barbara_16.04.2021.pdf Download 3 Lastenverzeichnis_Form._7107_Strixner_Barbara_16.04.2021.pdf