Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
Projekt:
S-0174191.1:
Transformatorenstation Gerbestrasse – Neubau der Trafostation auf Parzelle 58 der Gemeinde Ebnat-Kappel
Koordinaten: 2727505/1236148
L-0230520.1:
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Gerbestrasse und Churfirstenstrasse – Erstellen der neuen Kabelverbindung
L-0230521.1:
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Gerbestrasse und Badi – Erstellen der neuen Kabelverbindung
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Dorfkorporation Ebnat-Kappel, Elektrizitätsversorgung, Hofstrasse 5, 9642 Ebnat-Kappel, das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingereicht.
Die Gesuchsunterlagen werden vom 9. März 2020 bis 7. April 2020 in der Gemeinde Ebnat-Kappel, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel, während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich aufgelegt.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf