4. September 2019

PLANAUFLAGE

Der Gemeinderat hat am 15. August 2019 das Wasserbauprojekt gemäss Art. 21 ff. Wasserbaugesetz (sGS 734.1; abgekürzt WBG) genehemigt. 

Gewässeroffenlegung Kabisboden 

Das Planverfahren ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Das Wasserbauprojekt liegt während dreissig Tagen, d.h. ab Donnerstag, 5. September 2019, bis Freitag, 4. Oktober 2019, im Gemeindehaus (Front Office) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Schriftliche und begründete Einsprachen können während der Auflagefrist beim Gemeinderat Ebnat-Kappel, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel eingereicht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut.
(Art. 28 WBG, Art. 45 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1; abgekürzt VRP).

Der Gemeinderat