20. März 2019

PLANAUFLAGE

Der Gemeinderat hat am 14. März 2019 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan Gieselbachstrasse
Teilaufhebung Gieselbach-Sumpfweg 7051
Teilaufhebung Gieselbach-Gstaltligweg 7048
Neu- bzw. Umklassierung in Gemeindestrasse 3. Klasse

Auf Antrag der Grundeigentümer beabsichtigt die Politische Gemeinde Ebnat-Kappel, den Gieselbach-Sumpfweg 7051 und den Gieselbach-Gstaltligweg 7048 teilweise aufzuheben und neu als Gemeindestrasse 3. Klasse zu klassieren sowie den Verlauf geringfügig zu verändern.

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab Montag, 25. März 2019 bis Dienstag, 23. April 2019 im Gemeindehaus (Front Office) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen das Projekt und den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.

Der Gemeinderat