17. Januar 2019

PLANAUFLAGE

Der Gemeinderat hat am 10. Januar 2019 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan Oberer Bergliweg 
Neuklassierung und Teilaufhebung Oberer Bergliweg 7302, Gemeindeweg 3. Klasse

Auf Antrag des Grundeigentümers beabsichtigt die Politische Gemeinde Ebnat-Kappel den Oberer Bergliweg 7302 umzulegen. 

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab Montag, 21. Januar 2019 bis Dienstag, 19. Februar 2019 im Gemeindehaus (Front Office) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.

Der Gemeinderat