6. Dezember 2018

Parkieren Verboten
Privat / Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf den Grundstücken Nr. 908 und 909, Stangen, Ebnat-Kappel, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500 verboten. Berechtigt sind Inhaber einer Bewilligung.

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Publikation und Anbringung auf dem Grundstück beim Kreisgericht Toggenburg, Hauptgasse 21, 9620 Lichtensteig, Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Sie macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam.

Lichtensteig, 20. November 2018
Kreisgericht Toggenburg