17. Oktober 2018

Seit Mittwoch, 10. Oktober 2018, können Sie in Ebnat-Kappel Ihren Umzug dem Einwohneramt unabhängig von den Schalteröffnungszeiten über die Online-Plattform eUmzug elektronisch melden.

Auf der Webseite www.eumzug.swiss können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde, oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde, in einem geführten elektronischen Prozess Schritt für Schritt bequem am Computer oder auf mobilen Geräten erledigen. Im Online Schalter der Gemeinde-Homepage www.ebnat-kappel.ch führt auch ein Direktlink auf die Plattform.

Wichtiges zu eUmzug im Überblick

  • Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.
  • Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
  • Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihren Wohnortswechsel am Schalter zu melden.
  • Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.

eUmzug noch nicht in der ganzen Schweiz verfügbar
Die Plattform eUmzug befindet sich noch im Aufbau. Daher bieten leider noch nicht alle Kantone und Gemeinden die elektronische Meldung des Wohnortswechsels an. Der Service sollte aber bis Ende 2019 in der ganzen Schweiz verfügbar sein.

Da Ebnat-Kappel den eUmzug anbietet, können Sie die Abmeldung elektronisch über www.eumzug.swiss erledigen. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter.

Bei Fragen steht Ihnen das Einwohneramt, Tel. 071 992 64 00, gerne zur Verfügung