30. Juli 2018
Im Kanton St.Gallen gilt ab sofort und bis auf Widerruf ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Es ist im ganzen Kantonsgebiet verboten, Feuer im Freien zu entfachen und Feuerwerk zu zünden. Dazu zählen auch Holzkohlegrills und das Wegwerfen von brennenden Zigarettenstummeln und Streichhölzern.

Bitte beachten Sie dazu die untenstehende Medienmitteilung des Kantons St. Gallen. Alle Informationen sind auf kanton.sg/trockenheit aufgeschaltet.

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