16. März 2018
PLANAUFLAGE

Der Gemeinderat hat am 8. März 2018 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan Lochstrasse
Verlängerung bestehende Erschliessung Loch-Hüsliberg (entlang bestehender Wege 3. Klasse Loch-Vogtbergweg 7.038 und Schmittli-Lochweg 7.042)
Neuklassierung als Gemeindestrasse 3. Klasse

Zusätzlich zu der privaten Zufahrt zur Liegenschaft Nr. 542 soll das Haus Nr. 540 ebenfalls erschlossen werden. Auf Antrag der Eigentümer beabsichtigt die politische Gemeinde Ebnat-Kappel, dass die bestehende Zufahrt mit einem Strassenprojekt verlängert und neu als Gemeindestrasse 3. Klasse mit dem Namen Lochstrasse klassiert wird.

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab Montag, 19. März bis Dienstag, 17. April 2018, im Gemeindehaus (Front Office) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen das Projekt und gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.

Der Gemeinderat