4. Oktober 2017

Der Gemeinderat hat am 28. September 2017 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt: Teilstrassenplan „Vorderer Thurauweg (6.015)“ Aufhebung Gemeindeweg 2. Klasse Die politische Gemeinde Ebnat-Kappel beabsichtigt, den „Vorderer Thurauweg“, Gemeindeweg 2. Klasse; 6.015, aufzuheben. Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab Montag, 9. Oktober 2017, bis Dienstag, 7. November 2017, im Gemeindehaus (Front Office) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen das Projekt und gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten. Der Gemeinderat