1. September 2017

Der Gemeinderat genehmigte am 24. Mai 2017 in Anwendung von Art. 29 ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1) die Teil-Aufhebung des „Gestaltungsplans Kehr mit besonderen Vorschriften“ vom 24. Januar 1994 Der aufgehobene Erlass liegt gestützt auf Art. 29 des kantonalen Baugesetzes während dreissig Tagen, d.h. vom 4. September bis 3. Oktober 2017, im Gemeindehaus (Front Office), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Gegen die Teil-Aufhebung kann innert der Auflagefrist beim Gemeinderat Ebnat-Kappel, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung zu enthalten. Ebnat-Kappel, 30. August 2017 Der Gemeinderat