29. Dezember 2016
Vorsicht beim Umgang mit Feuer, Feuerwerkskörpern und Raucherwaren geboten


Waldbrandgefahr wegen grosser Trockenheit

Trotz des niederschlagsarmen und sonnigen Wetters wird kein kantonales Feuer- oder Feuerwerksverbot erlassen. Das Kantonsforstamt mahnt aber zur Vorsicht beim Umgang mit Feuer, Feuerwerkskörpern und Raucherwaren. Die Waldbrandgefahr ist erheblich und kann lokal an besonnten Stellen und unter Windeinfluss sogar gross bis sehr gross sein.
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