17. Oktober 2016
Gemeinde Ebnat-Kappel - Der Gemeinderat hat am 13. Oktober 2016 gemäss Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) genehmigt:

Teilstrassenplan „Centralstrasse (2.026)“
Verlängerung Strasse GS-Nr. 79

Die politische Gemeinde Ebnat-Kappel beabsichtigt, die Centralstrasse (Gemeindestrasse 2. Klasse; 2.026) geringfügig zu verlängern.

Das Planverfahren nach Strassengesetz ersetzt das Baubewilligungsverfahren. Der Teilstrassenplan liegt nach Art. 13 Abs. 2 und Art. 39 ff. StrG während dreissig Tagen, d.h. ab Montag, 17. Oktober 2016, bis Dienstag, 15. November 2016, im Gemeindehaus (Front Office) zur Einsichtnahme öffentlich auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut, kann während der Auflagefrist gegen das Projekt und gegen den Teilstrassenplan beim Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, Einsprache erheben. Diese hat schriftlich und begründet zu erfolgen und muss einen Antrag enthalten.

Gemeinderat Ebnat-Kappel