21. Januar 2016
PLANAUFLAGE

Der Gemeinderat hat am 14. Januar 2016 in Anwendung von Art. 39 ff. des kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) erlassen:

Industrieerschliessung Au (Teilstrassenplan)

Im Sinne von Art. 39 ff. StrG liegt der Teilstrassenplan (Industrieerschliessung Au) während dreissig Tagen, vom 25. Januar bis 23. Februar 2016, im Gemeindehaus (Front Office) öffentlich auf.

Einsprachen gegen den Teilstrassenplan sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet  dem Gemeinderat Ebnat-Kappel, Hofstrasse 1, 9642 Ebnat-Kappel, einzureichen. Die Einsparche hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

9642 Ebnat-Kappel, 18. Januar 2016

Der Gemeinderat