Neues Benützungsreglement genehmigt - fakultatives Referendum
An der Sitzung vom 26. November 2015 genehmigte der Gemeinderat die definitive Version des Reglements. Es wird vom 4. Dezember 2015 bis 12. Januar 2016 dem fakultativen Referendum unterstellt. Interessierte können das Reglement beim Front Office oder auf der Homepage der Gemeinde einsehen.
Das neue Reglement wird ab 1. Januar 2016 angewendet. Die Übergangsbestimmungen sind wie folgt geregelt: Die unter den bisherigen Bestimmungen erteilten Bewilligungen für einmalige Benützungen behalten ihre Gültigkeit. Für wiederkehrende Benützungen gilt das neue Reglement sobald es in Kraft ist.
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