16. September 2015
Gemäss Gemeindegesetz hat der Gemeinderat für ein der Grösse des Finanzhaushaltes angepasstes Internes Kontrollsystem (IKS) zu sorgen und ist verpflichtet, die Einhaltung des internen Kontrollsystems zu prüfen. Das IKS-Risikomanagement ist ein laufender Prozess, der dauernd Anpassungen, Massnahmen und Optimierungen durch die einzelnen Abteilungen der Gemeindeverwaltung erfordert. Der Gemeinderat hat die eingeleiteten und umgesetzten Massnahmen und Prozessabläufe des letzten Jahres zur Kenntnis genommen.