Inserat: Referendum Aufhebung Gewässerabstandslinie Steinenbach
(fakultatives Referendum)
Gegenstand:
Aufhebung Gewässerabstandslinie Steinenbach
Referendumsfrist:
17. August bis 25. September 2015
Öffentliche Auflage des Referendumsbegehrens:
Gemeindehaus, Front Office
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens:
200 gültige Unterschriften von in der Gemeinde Stimmberechtigten
Das Verfahren richtet sich nach Art. 15 ff. der Gemeindeordnung der Gemeinde Ebnat-Kappel sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes und des kantonalen Gesetzes über Referendum und Initiative.
Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist schriftlich dem Gemeinderat, 9642 Ebnat-Kappel, einzureichen. Unterschriftenbogen können beim Front Office bezogen werden.
9642 Ebnat-Kappel, 11. August 2015
Der Gemeinderat