Inserat: öffentliche Auflage Transformatorenstation Ober-Hüsliberg (neuer Standort)
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist folgendes Plangenehmigungsgesuch eingegangen:
S-166720.2
Transformatorenstation Ober-Hüsliberg – neuer Standort der Transformatorenstation
(Parzelle 1914, Koordinaten 728516/237222)
L-223350.2
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Unter-Hüsliberg und Ober-Hüsliberg – neuer Standort der Transformatorenstation Ober-Hüsliberg
L-223351.2
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Ober-Hüsliberg und Juggen – neuer Standort der Transformatorenstation Ober-Hüsliberg
der Dorfkorporation Ebnat-Kappel, Hofstrasse 5, 9642 Ebnat-Kappel
Die Gesuchsunterlagen liegen vom 30. Juni bis 31. August 2015 im Gemeindehaus (Front Office) öffentlich auf.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignugsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.
9642 Ebnat-Kappel, 25. Juni 2015
Der Gemeinderat