10. April 2015
Öffentliche Planauflage

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist folgendes Plangenehmigungsgesuch eingegangen:

S-166720.1
Transformatorenstation Ober-Hüsliberg
(Parzelle 469, Koordinaten 728520/237215)
L-223350.1
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Unter-Hüsliberg und Ober-Hüsliberg
L-223351.1
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Ober-Hüsliberg und Juggen

der Dorfkorporation Ebnat-Kappel, Hofstrasse 5, 9642 Ebnat-Kappel


Die Gesuchsunterlagen liegen während dreissig Tagen, d.h. vom 14. April bis 13. Mai 2015, im Gemeindehaus (Front Office) öffentlich auf.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen.

9642 Ebnat-Kappel, 10. April 2015
Der Gemeinderat