18. März 2015
Die Einreichefrist für die individuelle Prämienverbilligung 2015 läuft nur noch bis zum 31. März 2015. Anmeldungen, die nach diesem Stichtag eingehen, können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2015 ihren Wohnsitz im Kanton St. Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2015 massgebend.

Auf der Homepage der SVA St. Gallen (www.svasg.ch) oder der Gemeinde Ebnat-Kappel (www.ebnat-kappel.ch) kann das Formular heruntergeladen werden. Bei der AHV-Zweigstelle kann man das Formular ebenfalls beziehen.

Bei Fragen steht die AHV-Zweigstelle unter der Telefonnummer 071 992 64 13 gerne zur Verfügung.