4. Februar 2015
Es liegen positive Ergebnisse vor. Insgesamt resultieren bei den Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuer, Nach- und Strafsteuern, Grundsteuern, Handänderungssteuern, Hundesteuern, Abschreibungen und Erlasse) Mehreinnahmen von rund 643‘000 Franken und bei den Steueranteilen (Steuern juristische Personen, Grundstückgewinnsteuern und Quellensteuern) einen Mehrertrag von rund 30‘000 Franken. Die Feuerwehrrechnung schliesst mit rund 41‘000 Franken besser ab.

Der Gemeinderat war bei der Erstellung des Voranschlages 2014 nicht sehr optimistisch. Mit einem Plus von 686‘000 Franken ist der Steuerertrag der Einkommens- und Vermögensteuern besser ausgefallen als budgetiert. Bei den Grundstückgewinnsteuern wurden die Erwartungen beinahe erfüllt. Bei dieser Steuerart liegt das Ergebnis 2014 mit 270‘000 Franken leicht über dem Voranschlag.

Steuerkraft
Das kantonale Steueramt hat für sämtliche Gemeinden Kennzahlen zum Steuerwesen für das Jahr 2014 zusammengestellt. Gegenüber dem Vorjahr hat die Anzahl der Steuerpflichtigen um 33 Personen zugenommen, die Steuerkraft ist gegenüber dem Vorjahr gleichbleibend. Je Einwohner beträgt die Steuerkraft 1‘605 Franken. Im Vergleich mit dem Kantonsdurchschnitt von 2‘314 Franken ist Ebnat-Kappel aber deutlich schlechter gestellt.

Provisorische Steuerrechnung 2015
In den letzten Tagen wurden die vorläufigen Steuerrechnungen für das Jahr 2015 zugestellt. Das Steueramt empfiehlt, die vorläufige Rechnung zu prüfen. Entspricht sie den tatsächlichen Gegebenheiten? Sofern die vorläufige Rechnung für das Jahr 2015 nicht den derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen entspricht, kann mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen werden oder man kann die Faktoren selbst über das ePortal (eFaktoren/eKonto) unter www.steuern.sg.ch eingeben, damit die Rechnung angepasst werden kann

Steuererklärung ausfüllen
Das kantonale Steueramt hat die Steuererklärungen für das Jahr 2014 zugestellt. Die Steuererklärung sollte bis Ende März 2015 ausgefüllt werden. Selbständig Erwerbende haben etwas länger Zeit und reichen die Steuerklärung bis Ende Mai ein. Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung können mit dem persönlichen Passwort (siehe Steuererklärung) direkt über das Internet (www.steuern.sg.ch) oder neu auch mit eFrist-App beantragt werden.