7. November 2014
Wahlvorschläge können bis 9. Januar 2015, 12.00 Uhr, beim Front Office, Hofstrasse 1, Ebnat-Kappel, eingereicht werden. Wahlvorschläge dürfen
  • höchstens gleich viele Kandidaturen enthalten, als Mandate zu vergeben sind
  • ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und
  • ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen.

Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten un-terzeichnet sein.

Formulare für die Wahlvorschläge und Zustimmungserklärungen zur Kandidatur können beim Front Office abgeholt oder auf der Homepage unter www.ebnat-kappel.ch heruntergeladen werden.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 14. Juni 2015 statt. Wahlvorschläge dafür müssen bis zum 17. April 2015, 12.00 Uhr, beim Front Office eingereicht werden. Es ist auch eine stille Wahl möglich (Art. 10 Gemeindeordnung). Im Übrigen gelten die Bestimmungen wie im ersten Wahlgang.


9642 Ebnat-Kappel, 5. November 2014 Gemeinderat Ebnat-Kappel
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